SanierHero
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden

Bedingungen für die Buchung von Gerüsten über sanierhero.de – für Privat- und Firmenkunden.

Stand: 16.10.2026
Inhalt (18 Abschnitte)
  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Vertragspartner und Ausführung durch Gerüstbauer
  3. § 3 Vertragsschluss online
  4. § 4 Preise, Festpreis und Richtpreis
  5. § 5 Leistungsumfang
  6. § 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
  7. § 7 Standzeit, Verlängerung und Abbau
  8. § 8 Freigabe- und Abbauprotokoll
  9. § 9 Bestimmungsgemäße Nutzung
  10. § 10 Zahlung
  11. § 11 Änderungen des Leistungsumfangs
  12. § 12 Storno und Kündigung
  13. § 13 Mängel und Haftung
  14. § 14 Abo „Firmenkunde Plus“ (nur Firmenkunden)
  15. § 15 Kundenkonto
  16. § 16 Datenschutz
  17. § 17 Verbraucherstreitbeilegung
  18. § 18 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Gestellung von Fassadengerüsten („Gerüstleistung“), die Kunden über die Website sanierhero.de oder das Kundenkonto mit der MOMI Beteiligungs- und Beratungs GmbH, Gustav-Kirchhoff-Straße 13, 67098 Bad Dürkheim, handelnd unter der Marke „SanierHero“ (nachfolgend „SanierHero“), schließen.

(2) Kunden sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB („Privatkunden“) sowie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Firmenkunden“). Regelungen, die nur für Privat- oder nur für Firmenkunden gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von Firmenkunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SanierHero stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragspartner und Ausführung durch Gerüstbauer

(1) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich SanierHero. SanierHero schuldet die Gerüstleistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; alle Rechnungen erhält der Kunde von SanierHero.

(2) SanierHero lässt die Gerüstleistung durch einen geprüften Gerüstbaubetrieb als Nachunternehmer ausführen („Gerüstbauer“). Den Gerüstbauer wählt SanierHero nach Vertragsschluss in einem eigenen Vergabeverfahren aus (unter anderem nach Termin, Qualifikation, Bewertung, Entfernung und Preis). Zwischen dem Kunden und dem Gerüstbauer kommt kein Vertrag zustande. Der Gerüstbauer ist Erfüllungsgehilfe von SanierHero.

(3) Mit der Zuteilung teilt SanierHero dem Kunden den Namen des Gerüstbauers und – sobald geplant – den Aufbautermin mit. Der Gerüstbauer erhält die für die Ausführung erforderlichen Angaben (Baustellenadresse, Ansprechpartner, Telefon, Hinweise zur Zufahrt).

(4) Vereinbarungen über Preis, Leistungsumfang oder Termine trifft der Kunde ausschließlich mit SanierHero. Hinweise vor Ort (zum Beispiel zur Stellfläche) darf der Kunde dem Montageteam unmittelbar geben.

§ 3 Vertragsschluss online

(1) Der Konfigurator berechnet auf Grundlage der eingegebenen Adresse und der gewählten Optionen einen Preis. Diese Darstellung ist noch kein verbindliches Angebot von SanierHero.

(2) Mit dem Absenden der Buchung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die gewählte Gerüstleistung zum angezeigten Festpreis ab. Vor dem Absenden kann der Kunde alle Angaben prüfen und über „Zurück“ korrigieren.

(3) SanierHero bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande, die SanierHero per E-Mail oder im Kundenkonto bereitstellt (Auftragsnummer und Auftragsbestätigung als PDF).

(4) Ist nur ein Richtpreis möglich (§ 4 Abs. 3) oder wählt der Kunde „Nur anfragen“, gibt der Kunde eine unverbindliche Anfrage ab. SanierHero prüft die Anfrage und unterbreitet ein Festpreisangebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. SanierHero speichert den Vertragstext (Buchungsdaten und die bei Buchung gültige Fassung dieser AGB mit Versionsangabe). Der Kunde kann die AGB jederzeit unter sanierhero.de/agb abrufen und ausdrucken; die Auftragsbestätigung nennt die vereinbarte Fassung.

§ 4 Preise, Festpreis und Richtpreis

(1) SanierHero berechnet den Preis aus amtlichen bzw. lizenzierten 3D-Gebäudedaten (Grundriss, Wandflächen, Trauf- und Firsthöhen). Ein Aufmaß vor Ort findet nicht statt.

(2) Festpreisgarantie: Sind die Gebäudedaten vollständig (Außenwände, Dach und plausible Höhen) und liegt das Gebäude in den Grenzen des Sofortpreises (Traufhöhe bis 12 m, Gerüstfläche bis 800 m², übliche Gebäudemaße), ist der angezeigte Preis ein Festpreis. Weicht die tatsächlich benötigte Gerüstfläche von der berechneten ab, trägt SanierHero dieses Risiko. Der Festpreis gilt nicht für Leistungsänderungen auf Wunsch des Kunden (§ 11) und nicht, soweit Angaben des Kunden unzutreffend sind oder der Kunde ihm bekannte, in den Gebäudedaten nicht abgebildete Umstände verschweigt (zum Beispiel neue Anbauten, Wintergärten, Vordächer).

(3) Richtpreis: Sind die Daten unvollständig, liegt das Gebäude außerhalb dieser Grenzen oder wird es aus hochgeladenen Plänen berechnet, zeigt SanierHero einen unverbindlichen Richtpreis. Die Buchung ist dann eine Anfrage nach § 3 Abs. 4; SanierHero prüft die Angaben (zum Beispiel anhand von Fotos oder Plänen) und nennt danach einen Festpreis.

(4) Preise für Privatkunden sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise für Firmenkunden verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Der Preis enthält Anfahrt, Auf- und Abbau, die Vorhaltung für die gebuchte Standzeit, die Prüfung des Gerüsts durch eine befähigte Person nach TRBS 2121 vor der Freigabe sowie die gebuchten Zusatzleistungen. Nicht enthalten sind behördliche Gebühren und Auflagen (zum Beispiel für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen), soweit sie nicht ausdrücklich im Preis ausgewiesen sind.

(6) Steht das Gerüst ganz oder teilweise auf dem Dach eines niedrigeren Anbaus oder Nachbargebäudes („Aufstand auf Anbau- oder Nachbardach“), berechnet SanierHero für die betroffene Gerüstfläche einen Zuschlag von 25 %. Der Zuschlag ist vor der Buchung im Preis ausgewiesen.

(7) Kunden zahlen an SanierHero keine Vermittlungs- oder Plattformgebühr.

(8) Preis sichern: Sichert der Kunde einen Festpreis im Konfigurator („Preis 30 Tage sichern“), gilt dieser Preis für dieselbe Adresse, dieselbe Auswahl und dieselbe Kundenart 30 Tage ab der Sicherung, wenn die Buchung über den dabei erzeugten Link erfolgt. Ist der aktuelle Preis bei der Buchung niedriger, gilt der niedrigere. Die gesicherte Berechnung ist kein Angebot nach § 3 Abs. 1; der Vertrag kommt erst mit der Buchung zustande. Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.

§ 5 Leistungsumfang

(1) SanierHero stellt ein Fassadengerüst nach DIN EN 12811-1 an den gebuchten Gebäudeseiten in der gebuchten Last- und Breitenklasse (Lastklasse 3 (2 kN/m², W06), Lastklasse 4 (3 kN/m², W09), Lastklasse 5 (4,5 kN/m², W09)). Aufbau, Verankerung und Nutzung richten sich nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers (Regelausführung).

(2) Die Gerüsthöhe richtet sich nach den Gebäudedaten: an Traufseiten bis knapp über die Traufe, an Giebelseiten ansteigend. Abweichende Höhen, Auskragungen oder Sonderkonstruktionen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart sind.

(3) Zusatzleistungen (Gerüstnetz, Gerüstplane (staubdicht), Dachfangschutz an Traufen, Treppenturm, Gehweg-Überbauung inkl. Antrag) sind nur geschuldet, wenn sie gebucht sind.

(4) Zur Verankerung wird das Gerüst an der Fassade befestigt (in der Regel Dübel mit Gerüstösen). Die dabei entstehenden Bohrlöcher sind unvermeidbar und kein Schaden. Das Verschließen der Bohrlöcher ist nicht Teil der Leistung und nicht im Festpreis enthalten, sofern nicht gesondert vereinbart.

(5) Nicht geschuldet sind statische Nachweise außerhalb der Regelausführung, Arbeiten am Gebäude selbst, die Absicherung der Baustelle außerhalb des Gerüsts sowie die Bauleitung für Arbeiten anderer Gewerke.

(6) Der vom Kunden angegebene Wunschtermin ist unverbindlich. Den Aufbautermin teilt SanierHero nach der Zuteilung mit. Witterungsbedingte Verschiebungen (zum Beispiel Sturm, Glätte) bleiben vorbehalten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde sorgt dafür, dass zum Aufbau- und Abbautermin eine Zufahrt für Lieferfahrzeuge, eine Stellfläche für das Gerüstmaterial in Gebäudenähe und ein freier, tragfähiger Arbeitsbereich entlang der Fassade vorhanden sind (Fahrzeuge, Möbel, Pflanzkübel u. Ä. entfernt).

(2) Der Kunde weist vor dem Aufbau auf Besonderheiten hin, insbesondere auf Lichtschächte, Glas- und Wellplattendächer, nicht tragfähige Flächen, Leitungen, Freileitungen und Hausanschlüsse in Gerüstnähe.

(3) Gehweg und öffentliche Verkehrsfläche: Wird für Gerüst, Material oder Absperrung öffentlicher Verkehrsraum benötigt, ist eine Sondernutzungserlaubnis bzw. verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Hat der Kunde die Zusatzleistung „Gehweg-Überbauung inkl. Antrag“ gebucht, beantragt SanierHero bzw. der Gerüstbauer die Genehmigung; behördliche Gebühren und Auflagen (zum Beispiel Beschilderung) werden, soweit nicht im Preis ausgewiesen, nach Nachweis weiterberechnet. Andernfalls holt der Kunde die erforderliche Genehmigung selbst rechtzeitig ein oder teilt SanierHero mit, dass das Gerüst vollständig auf privatem Grund steht.

(4) Aufstand auf Nachbardach oder Nachbargrundstück: Steht das Gerüst auf einem Dach oder Grundstück, das nicht dem Kunden gehört, holt der Kunde vor dem Aufbau die Zustimmung des Eigentümers bzw. Berechtigten ein und weist sie SanierHero auf Verlangen in Textform nach. Der Kunde stellt SanierHero von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer fehlenden Zustimmung beruhen. Fachgerechte Lastverteilung (zum Beispiel Bohlen, Unterlagen) übernimmt der Gerüstbauer.

(5) Der Kunde versichert, berechtigt zu sein, das Gerüst am Gebäude aufstellen zu lassen (zum Beispiel als Eigentümer oder mit Zustimmung von Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft oder Verwaltung).

(6) Kann der Aufbau oder Abbau aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zum vereinbarten Termin nicht stattfinden, kann SanierHero eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen, insbesondere für eine vergebliche Anfahrt. Für eine vergebliche Anfahrt beträgt die Entschädigung pauschal 250 € netto (für Privatkunden zuzüglich Umsatzsteuer). Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Standzeit, Verlängerung und Abbau

(1) Die Standzeit beginnt mit der Freigabe des Gerüsts nach § 8 Abs. 1 und umfasst die gebuchte Anzahl Wochen (Standard: 4 Wochen).

(2) Der Kunde kann die Standzeit vor ihrem Ende im Kundenkonto oder in Textform verlängern. Jede weitere angefangene Woche wird je Quadratmeter Gerüstfläche zu dem bei der Buchung bzw. im Kundenkonto angezeigten Verlängerungspreis berechnet.

(3) Meldet der Kunde das Gerüst zum Ende der Standzeit nicht zum Abbau ab und ist der Abbau aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, verlängert sich die Standzeit wochenweise zum Verlängerungspreis, bis der Kunde das Gerüst zum Abbau freigibt.

(4) Vor dem Abbau muss das Gerüst geräumt sein (Material, Werkzeug und Abfälle anderer Gewerke entfernt). Der Abbau erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach der Abmeldung; die Vorhaltung wird nur bis zum Tag der Abmeldung berechnet.

§ 8 Freigabe- und Abbauprotokoll

(1) Nach dem Aufbau prüft eine befähigte Person des Gerüstbauers das Gerüst nach TRBS 2121 und dokumentiert die Prüfung im Freigabeprotokoll mit Fotos. Das Gerüst wird gekennzeichnet; der Kunde erhält das Protokoll im Kundenkonto. Das Gerüst darf erst nach der Freigabe genutzt werden. Die Freigabe gilt als Übergabe des Gerüsts zur Nutzung.

(2) Arbeitgeber, deren Beschäftigte das Gerüst nutzen, bleiben für die Prüfung vor der Benutzung und für ihre Pflichten nach Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzrecht selbst verantwortlich.

(3) Beim Abbau dokumentiert der Gerüstbauer den Zustand im Abbauprotokoll mit Fotos. Erkennbare Schäden am Gebäude soll der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Abbau in Textform melden; gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(4) Mängel des Gerüsts während der Standzeit meldet der Kunde unverzüglich. SanierHero lässt sie innerhalb angemessener Frist durch den Gerüstbauer beseitigen.

§ 9 Bestimmungsgemäße Nutzung

(1) Das Gerüst darf nur im Rahmen der gebuchten Lastklasse genutzt werden. Die zulässige Flächenlast darf auf keiner Gerüstlage überschritten werden; Material darf nur in diesem Rahmen gelagert werden.

(2) Das Gerüst darf nur von fachkundigen Personen und nur über die vorgesehenen Aufstiege betreten werden. Der Kunde sorgt dafür, dass Unbefugte – insbesondere Kinder – das Gerüst nicht betreten (zum Beispiel durch Sichern der Aufstiege nach Arbeitsende).

(3) Änderungen am Gerüst (Umbau, Entfernen von Verankerungen, Belägen oder Seitenschutz, Anbringen von Planen, Werbeflächen oder Aufzügen) dürfen nur durch den Gerüstbauer vorgenommen werden. Der Kunde beauftragt sie über SanierHero; sie werden nach Aufwand bzw. Angebot berechnet.

(4) Nach Sturm, Unwetter oder sonstigen außergewöhnlichen Einwirkungen darf das Gerüst erst nach erneuter Prüfung genutzt werden. Der Kunde informiert SanierHero unverzüglich über Schäden.

(5) Bei Nutzung entgegen diesen Regeln kann SanierHero das Gerüst sperren lassen. Für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Nutzung haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Zahlung

(1) 50 % des Festpreises stellt SanierHero mit der Zuteilung des Gerüstbauers in Rechnung (Anzahlungsrechnung). Sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang, spätestens vor dem Aufbautermin zahlbar.

(2) Die restlichen 50 % sowie Verlängerungen und vereinbarte Zusatzleistungen stellt SanierHero nach dem Abbau in Rechnung (Schlussrechnung). Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar.

(3) Rechnungen werden elektronisch übermittelt (PDF im Kundenkonto bzw. per E-Mail; für Firmenkunden als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format). Rechnungssteller ist stets SanierHero.

(4) Der Kunde zahlt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder online über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland) per Kredit- oder Debitkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal oder Klarna, soweit die Zahlart beim Bezahlen angeboten wird. Stripe wickelt nur die Zahlung ab und stellt keine Rechnung aus. Für PayPal und Klarna gelten ergänzend deren Bedingungen.

(5) Zahlt der Kunde per SEPA-Lastschrift, erteilt er SanierHero ein SEPA-Lastschriftmandat. SanierHero kündigt jede Lastschrift mindestens einen Tag vor dem Einzug an (Vorabankündigung, Pre-Notification); die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt. Als Vorabankündigung gilt die Rechnung; Abo-Rechnungen nach § 14 zieht SanierHero frühestens einen Tag nach dem Rechnungsdatum ein. Der Kunde sorgt zum Einzug für ausreichende Deckung. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er die dabei angefallenen Bankgebühren, höchstens 10 €; der Nachweis geringerer Kosten bleibt ihm unbenommen.

(6) Ist die Anzahlung zum Aufbautermin nicht geleistet, darf SanierHero den Aufbau bis zur Zahlung zurückstellen.

(7) Für Firmenkunden gelten im Verzug die Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 2 und 5 BGB.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.

§ 11 Änderungen des Leistungsumfangs

(1) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen (zum Beispiel weitere Seiten, andere Lastklasse, Zusatzleistungen), richtet er sie an SanierHero. SanierHero nennt den geänderten Preis; die Änderung wird wirksam, wenn der Kunde sie bestätigt.

(2) Der Gerüstbauer ist nicht berechtigt, im Namen von SanierHero Änderungen oder Zusatzvergütungen zu vereinbaren.

§ 12 Storno und Kündigung

(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Privatkunden (siehe Widerrufsbelehrung) bleibt unberührt.

(2) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Anstelle der gesetzlichen Vergütung berechnet SanierHero pauschal: solange noch kein Gerüstbauer zugeteilt ist oder bei Zugang der Kündigung bis 14 Tage vor dem Aufbautermin keine Kosten; 13 bis 3 Tage vor dem Aufbautermin 25 % des Festpreises; danach bis zum Beginn des Aufbaus 50 % des Festpreises; nach Beginn des Aufbaus die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Dem Kunden – insbesondere dem Verbraucher – bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SanierHero kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht; SanierHero bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

(3) SanierHero kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn die Anzahlung trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht geleistet wird oder notwendige Mitwirkungen (§ 6) trotz Fristsetzung ausbleiben.

(4) Findet SanierHero trotz zumutbarer Bemühungen keinen Gerüstbauer, der den Auftrag innerhalb von 4 Wochen nach dem Wunschtermin ausführen kann, informiert SanierHero den Kunden unverzüglich. Beide Parteien können dann vom Vertrag zurücktreten; geleistete Zahlungen erstattet SanierHero unverzüglich.

(5) Bereits gestellte Rechnungen werden bei Storno durch Stornobelege aufgehoben bzw. berichtigt.

§ 13 Mängel und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) SanierHero haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von SanierHero, insbesondere des Gerüstbauers.

(5) Für Schäden, die durch die Nutzung des Gerüsts durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte entstehen, haftet SanierHero nur, soweit sie auf einem Mangel des Gerüsts oder einer Pflichtverletzung von SanierHero bzw. des Gerüstbauers beruhen.

§ 14 Abo „Firmenkunde Plus“ (nur Firmenkunden)

(1) Firmenkunden können das Abo „Firmenkunde Plus“ für 99 € netto im Monat abschließen. Während das Abo aktiv ist, erhalten sie 5 % Rabatt auf den Festpreis jeder neuen Gerüstbuchung sowie Firmenfunktionen (mehrere Nutzer, Projekte, Kostenstellen, Exporte).

(2) Das Abo beginnt, sobald die Zahlung per SEPA-Lastschrift eingerichtet ist (Mandat über Stripe, § 10), und wird monatlich im Voraus abgerechnet und per Lastschrift eingezogen. Es läuft auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform oder im Kundenkonto kündbar.

(3) Der Rabatt gilt für Buchungen, die während der Laufzeit des Abos abgeschlossen werden; er wirkt nicht rückwirkend und entfällt für Buchungen nach dem Ende des Abos.

(4) SanierHero kann den Abopreis mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform ändern. Der Firmenkunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

§ 15 Kundenkonto

(1) Für Buchungen kann ein Kundenkonto genutzt werden; die Anmeldung erfolgt mit einem Einmal-Code per E-Mail. Der Kunde hält seinen Zugang geheim und informiert SanierHero bei Verdacht auf Missbrauch.

(2) Firmenkunden können weitere Nutzer einladen. Der Firmenkunde ist für Buchungen und Erklärungen der von ihm eingeladenen Nutzer verantwortlich.

§ 16 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter sanierhero.de/datenschutz.

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

SanierHero ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Privatkunden gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Privatkunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von SanierHero (Bad Dürkheim). SanierHero ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen dieser AGB gelten nur für Verträge, die nach der Änderung geschlossen werden. Für das Abo nach § 14 gilt § 14 Abs. 4 entsprechend.