Partner-AGB für Gerüstbauer
Bedingungen für Gerüstbaubetriebe, die über SanierHero Aufträge ausführen – mit Vereinbarung zum Gutschriftverfahren.
Inhalt (12 Abschnitte)
- § 1 Geltungsbereich und Parteien
- § 2 Registrierung, Nachweise und Freischaltung
- § 3 Nutzung der Plattform und Nutzungsgebühr
- § 4 Ausschreibung, Gebote und Vergabe
- § 5 Nachunternehmerverhältnis und Ausführung
- § 6 Vergütung und Gutschriftverfahren
- § 7 Kundenschutz
- § 8 Haftung und Versicherung
- § 9 Datenschutz
- § 10 Laufzeit, Sperre und Kündigung
- § 11 Änderungen dieser Bedingungen
- § 12 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Parteien
(1) Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der MOMI Beteiligungs- und Beratungs GmbH, Gustav-Kirchhoff-Straße 13, 67098 Bad Dürkheim („SanierHero“) und Gerüstbaubetrieben („Partner“), die die SanierHero-Plattform (ERP, Auftragsbörse, Monteur-App) nutzen und Gerüstleistungen als Nachunternehmer von SanierHero ausführen.
(2) Partner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Partners gelten nicht.
§ 2 Registrierung, Nachweise und Freischaltung
(1) Der Partner registriert sich mit vollständigen und wahren Angaben. Das Konto bleibt „in Prüfung“, bis SanierHero die Nachweise geprüft und den Partner freigeschaltet hat. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(2) Der Partner weist vor der Freischaltung nach und hält während der Zusammenarbeit aktuell:
- Eintragung in die Handwerksrolle für das Gerüstbauer-Handwerk
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden (Versicherer, Policennummer, Gültigkeit)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialkasse (SOKA-Bau bzw. Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU
- Benennung mindestens einer befähigten Person für die Prüfung von Gerüsten nach TRBS 2121 / Betriebssicherheitsverordnung
- Einsatz von Gerüstsystemen mit gültigem Verwendbarkeitsnachweis und Aufbau nach DIN EN 12811 und Aufbau- und Verwendungsanleitung
- USt-IdNr. bzw. Steuernummer und Angabe, ob die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) angewendet wird
- vorsorglich: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(3) Läuft ein Nachweis ab, sperrt SanierHero die Teilnahme an neuen Ausschreibungen bis zur Vorlage eines gültigen Nachweises. Änderungen (Versicherung, Steuerstatus, Bankverbindung) teilt der Partner unverzüglich mit.
§ 3 Nutzung der Plattform und Nutzungsgebühr
(1) SanierHero stellt dem Partner das ERP „ERP Gerüstbauer“ (unter anderem Auftragsbörse, Plantafel, Kolonnen, Kapazitäten, Preisliste, Prüfprotokolle, Gutschriften) und die Monteur-App zur Verfügung.
(2) Für die Nutzung des ERP und den Zugang zu Aufträgen zahlt der Partner eine Nutzungsgebühr von 149 € netto im Monat zuzüglich Umsatzsteuer. Die Gebühr beginnt mit der Freischaltung und wird monatlich im Voraus mit eigener Rechnung von SanierHero berechnet.
(3) Der Partner zahlt die Nutzungsgebühr per SEPA-Lastschrift. Dazu erteilt er SanierHero bei der Registrierung oder in den Stammdaten über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland) ein SEPA-Lastschriftmandat. SanierHero zieht jede Rechnung frühestens einen Tag nach dem Rechnungsdatum ein; die Rechnung gilt als Vorabankündigung (Pre-Notification), deren Frist auf einen Tag verkürzt wird. Der Partner sorgt für ausreichende Deckung; Kosten einer von ihm zu vertretenden Rücklastschrift trägt er. Solange kein Mandat vorliegt oder eine Lastschrift scheitert, kann SanierHero die Gebühr per Überweisung anfordern oder mit Auszahlungen aus Gutschriften verrechnen.
(4) Die Nutzung ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündbar. Laufende Aufträge sind auch nach der Kündigung vertragsgemäß zu Ende zu führen.
(5) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Für Büro-Zugänge mit Zugriff auf Bankdaten und Gutschriften ist eine Zwei-Faktor-Anmeldung zu nutzen.
§ 4 Ausschreibung, Gebote und Vergabe
(1) SanierHero schreibt Kundenaufträge im Umkreis des Partners aus. Vor der Vergabe sieht der Partner Ort (PLZ und grobe Lage), Umfang (Fläche, Seiten, Höhen, Lastklasse, Standzeit, Extras) und einen Richtpreis, aber keine Kundendaten.
(2) Die vom Partner hinterlegte Preisliste gilt als stehendes Gebot („Auto-Gebot“) für passende Ausschreibungen. Zusätzlich kann der Partner innerhalb der Gebotsfrist (derzeit 48 Stunden) ein eigenes Gebot abgeben oder den Richtpreis annehmen. Gebote sind Nettopreise.
(3) Ein Gebot ist ein verbindliches Angebot an SanierHero bis zum Ende der Vergabe. Bis zur Vergabe kann der Partner es zurückziehen.
(4) SanierHero vergibt nach Preis, frühestem Termin, Bewertung, Qualifikation und Kapazität. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht. Mit dem Zuschlag (Mitteilung in der Plattform) kommt für den jeweiligen Auftrag ein Nachunternehmervertrag zu diesen Bedingungen zustande.
§ 5 Nachunternehmerverhältnis und Ausführung
(1) Vertragspartner des Endkunden ist ausschließlich SanierHero. Der Partner führt die Gerüstleistung als Nachunternehmer von SanierHero in eigener Verantwortung aus. Zwischen Partner und Endkunde entsteht kein Vertrag.
(2) Zur Leistung gehören Anfahrt, Auf- und Abbau nach DIN EN 12811 und Aufbau- und Verwendungsanleitung, Vorhaltung für die gebuchte Standzeit, Gefährdungsbeurteilung und Montageanweisung, Prüfung durch eine befähigte Person nach TRBS 2121, Kennzeichnung des Gerüsts sowie Freigabe- und Abbauprotokoll mit Fotos in der SanierHero-App. Gebuchte Zusatzleistungen (zum Beispiel Netz, Plane, Gehweg-Überbauung inkl. Antrag) gehören dazu.
(3) Den Aufbautermin plant der Partner in der Plantafel; veröffentlichte Termine sind verbindlich. Verzögerungen meldet der Partner unverzüglich über die Plattform.
(4) Der Partner setzt eigenes Personal ein. Weitere Nachunternehmer darf er nur nach vorheriger Zustimmung von SanierHero in Textform beauftragen. Er zahlt mindestens die gesetzlichen und tariflichen Mindestlöhne und stellt SanierHero von Ansprüchen nach § 14 AEntG und § 13 MiLoG frei, die auf Verstößen des Partners oder seiner Nachunternehmer beruhen.
(5) Der Partner vereinbart mit dem Endkunden keine Preise, Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen. Wünsche des Kunden leitet er an SanierHero weiter. Gegenüber dem Kunden tritt er als von SanierHero beauftragter Gerüstbauer auf.
(6) Mängel beseitigt der Partner nach Aufforderung durch SanierHero innerhalb angemessener Frist; andernfalls kann SanierHero die Beseitigung auf Kosten des Partners veranlassen.
§ 6 Vergütung und Gutschriftverfahren
(1) Der Partner erhält für jeden Auftrag den Nettopreis seines bezuschlagten Gebots zuzüglich vereinbarter Verlängerungen nach seiner Preisliste (Vorhaltung je Woche und m²) und der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zustimmung zum Gutschriftverfahren: Partner und SanierHero vereinbaren, dass SanierHero über die Leistungen des Partners mit Gutschrift abrechnet (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Die Gutschrift gilt als Rechnung des Partners. Der Partner stellt für diese Leistungen keine eigenen Rechnungen aus.
(3) Die Gutschrift enthält alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG einschließlich der Angabe „Gutschrift“ und der Steuernummer oder USt-IdNr. des Partners. Bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(4) Der Partner prüft jede Gutschrift unverzüglich nach Bereitstellung und teilt Einwände innerhalb von 14 Tagen in Textform mit. Das gesetzliche Widerspruchsrecht bleibt unberührt: Widerspricht der Partner einer Gutschrift, verliert sie die Wirkung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG). SanierHero storniert sie dann per Stornobeleg und erteilt gegebenenfalls eine berichtigte Gutschrift.
(5) Die Zustimmung zum Gutschriftverfahren kann der Partner für künftige Leistungen in Textform widerrufen. Da die Plattform auf dem Gutschriftverfahren beruht, kann SanierHero die Zusammenarbeit in diesem Fall mit Wirkung für neue Aufträge beenden.
(6) SanierHero erteilt die Gutschrift nach dem Abbau und dem vollständigen Abbauprotokoll und zahlt den Betrag innerhalb von 14 Tagen per SEPA-Überweisung auf das hinterlegte Konto. Verlängerungen werden mit der Gutschrift abgerechnet.
(7) Die Parteien gehen davon aus, dass die Gerüstgestellung nach Auffassung der Finanzverwaltung keine Bauleistung im Sinne von § 13b UStG ist und daher keine Umkehr der Steuerschuldnerschaft eintritt. Ob ein Steuerabzug nach § 48 EStG (Bauabzugsteuer) vorzunehmen ist, richtet sich nach dem Gesetz; legt der Partner eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor, unterbleibt ein Abzug.
§ 7 Kundenschutz
(1) Der Partner wird Endkunden, die er über SanierHero kennenlernt, während der Zusammenarbeit und für 12 Monate nach dem letzten über SanierHero ausgeführten Auftrag für diesen Kunden weder direkt noch über Dritte Gerüstleistungen anbieten, ohne SanierHero einzubinden. Ausgenommen sind Kunden, mit denen der Partner nachweislich bereits vorher in Geschäftsbeziehung stand.
(2) Für jeden schuldhaften Verstoß zahlt der Partner eine Vertragsstrafe, deren Höhe SanierHero nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
(3) Der Partner bringt an Gerüsten aus SanierHero-Aufträgen ohne Zustimmung keine eigene Werbung an.
§ 8 Haftung und Versicherung
(1) Der Partner haftet für seine Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften und stellt SanierHero von Ansprüchen Dritter (insbesondere der Endkunden) frei, die auf einer Pflichtverletzung des Partners oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Der Partner unterhält während der Zusammenarbeit die Betriebshaftpflichtversicherung nach § 2 und weist sie auf Verlangen nach.
(3) SanierHero haftet gegenüber dem Partner unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; im Übrigen nicht. Für die ständige Verfügbarkeit der Plattform übernimmt SanierHero keine Gewähr.
§ 9 Datenschutz
(1) Kundendaten (Name, Baustellenadresse, Telefon, Hinweise) erhält der Partner erst nach dem Zuschlag und nur zur Ausführung des Auftrags. Er verarbeitet sie ausschließlich zu diesem Zweck, gibt sie nicht weiter und löscht sie, sobald sie nicht mehr benötigt werden und keine Aufbewahrungspflicht besteht.
(2) Soweit der Partner personenbezogene Daten im Auftrag von SanierHero verarbeitet – insbesondere bei der Erstellung von Prüfprotokollen mit Fotos und Unterschriften in der SanierHero-App –, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; SanierHero stellt sie dem Partner vor dem ersten Auftrag in Textform zur Verfügung.
(3) Wie SanierHero die Daten des Partners und seiner Mitarbeiter (zum Beispiel Monteure) verarbeitet, erläutert die Datenschutzerklärung unter sanierhero.de/datenschutz.
§ 10 Laufzeit, Sperre und Kündigung
(1) Die Zusammenarbeit läuft auf unbestimmte Zeit und ist nach § 3 Abs. 3 kündbar.
(2) SanierHero kann den Partner vorübergehend sperren oder aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei abgelaufenen Nachweisen, wiederholten Qualitäts- oder Sicherheitsmängeln, Verstößen gegen den Kundenschutz oder gegen Arbeitsschutz- und Mindestlohnvorschriften.
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen
SanierHero kann diese Bedingungen mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Partner nicht vor dem Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist SanierHero in der Ankündigung hin. Widerspricht der Partner, kann jede Partei die Zusammenarbeit zum Inkrafttreten kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von SanierHero (Bad Dürkheim), soweit der Partner Kaufmann ist.
(3) Erklärungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform; Mitteilungen über die Plattform genügen.